(bisher < 350.000)
< 900.000
(bisher < 700.000)
10
Klein
bis 6.250.000
(bisher bis 5.000.000)
bis 12.500.000
(bisher bis 10.000.000)
bis 50
Mittelgroß
bis 25.000.000
(bisher bis 20.000.000)
bis 50.000.000
(bisher bis 40.000.000)
bis 250
Groß
> 25.000.000
(bisher > 20.000.000)
> 50.000.000
(bisher > 40.000.000)
> 250
Auch für die Konzernabschlusspflicht wurden die Grenzen um 25 % angehoben.
Entscheidend für die Zuordnung zu einer Größenklasse ist, dass zwei der drei Merkmale an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten bzw. nicht mehr überschritten wurden. Zu beachten ist, dass Aktiengesellschaften, die Mutterunternehmen sind ("Holding-AGs") die Schwellenwerte für den Einzelabschluss auf Basis von konsolidierten oder aggregierten Werten zu berechnen haben. Bei Um- und Neugründungen treten die Rechtsfolgen der Größenklasse bereits am ersten Abschlussstichtag nach der Um- oder Neugründung ein.
Bei Abschlussprüfungen ist darauf zu achten, ob kurzfristig aus einer Pflichtprüfung eine freiwillige Prüfung (weil kleine GmbH nach den neuen Schwellenwerten) wird. Soll die Prüfung durchgeführt werden, ist jedenfalls eine neue Vereinbarung abzuschließen.
Bild: © Adobe Stock - Napat.T