Wenn wir für Sie die Beantragung der Ratenzahlung vornehmen sollen, so bitten wir Sie im Antrag um Rückmeldung ob auch die „Safety-Car“-Phase wahrgenommen werden soll (also die Erleichterung, somit in den Monaten Juli, August und September 2021 nur jeweils 1% des Abgabenrückstands fällig werden).
Eine weitere Reduktion der Zahlungen in den Monaten Juli, August und September 2021 auf jeweils nur 0,5% des gesamten Abgabenrückstands wäre möglich, wenn Sie uns in Ihrer Rückmeldung eine Begründung für besondere Liquiditätsprobleme liefern.
Um eine fristgerechte Beantragung unsererseits gewährleisten zu können, benötigen wir Ihre Rückmeldung (gegebenenfalls inkl. Begründung für besondere Liquiditätsprobleme) ob wir bei der ÖGK bzw. beim Finanzamt eine Ratenzahlung beantragen sollen bis zum 21.06.2021!
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