Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Aussendung Newsletter Ratenzahlungen ÖGK, Finanzamt

Sehr geehrte KlientInnen,

hiermit möchten wir nochmals die Möglichkeiten auf Ratenzahlungen bei der ÖGK bzw. dem Finanzamt in Erinnerung rufen, verweisen auf unsere bereits übermittelten Informationen dazu und halten kurz und bündig nochmals fest:

Rückstand bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK):

Aufgrund des Covid 19 Ratenmodells ist es möglich eine Ratenzahlung über mindestens 40% des offenen Betragsrückstands beginnend spätestens mit 30.09.2021 bis 30.09.22 in (somit) 13 Monatsraten zu beantragen. Werden diese beantragen Ratenzahlungen eingehalten besteht die Möglichkeit den verbleibenden Restbetrag auf weitere 21 Monate verteilt, somit bis zum 30.06.2024 zur Einzahlung zu bringen.

Wichtige Hinweise:

  • Die Beantragung des Covid 19-Ratenansuchens ist nur möglich, wenn der entstandene Liquiditätsengpass aufgrund von Maßnahmen im Sinne des § 733 Abs 1 ASVG (Betretungsverbot, Schließung, Betriebseinschränkung), der Coronavirus-Pandemie im Sinne des § 733 Abs 2 ASVG bzw. einem Betretungsverbot, Schließung etc. ab November 2020 (COVID-19-Notmaßnahmenverordnung etc) gekommen ist.
  • Beiträge, für die der Dienstgeber auf Grund von Kurzarbeit, Freistellung nach § 735 ASVG oder Absonderung nach § 7 des Epidemiegesetzes 1950 einen Anspruch auf Beihilfe, Erstattung oder Vergütung durch den Bund oder das Arbeitsmarktservice hat, sind bis zum 15. des auf die Beihilfen-, Erstattungs- oder Vergütungsauszahlung zweitfolgenden Kalendermonates einzuzahlen. Diese unterliegen nicht diesem Antrag!
  • Im Zeitraum 01.07.2021 bis 30.09.2022 werden 1,38% Verzugszinsen verrechnet.
  • Laufende Beiträge müssen fristgerecht beglichen werden; weitere Zahlungserleichterungen sind nicht möglich;

Rückstand beim Finanzamt:

Wie bereits mitgeteilt bietet das COVID-19-Ratenzahlungsmodell beim Finanzamt die Möglichkeit Rückstände flexibilisiert innerhalb von 36 Monaten zurückzuzahlen bei voraussichtlichen Zinsen in Höhe von 1,38% p.a.
Wenn wir für Sie die Beantragung der Ratenzahlung vornehmen sollen, so bitten wir Sie im Antrag um Rückmeldung ob auch die „Safety-Car“-Phase wahrgenommen werden soll (also die Erleichterung, somit in den Monaten Juli, August und September 2021 nur jeweils 1% des Abgabenrückstands fällig werden).

Eine weitere Reduktion der Zahlungen in den Monaten Juli, August und September 2021 auf jeweils nur 0,5% des gesamten Abgabenrückstands wäre möglich, wenn Sie uns in Ihrer Rückmeldung eine Begründung für besondere Liquiditätsprobleme liefern.

Um eine fristgerechte Beantragung unsererseits gewährleisten zu können, benötigen wir Ihre Rückmeldung (gegebenenfalls inkl. Begründung für besondere Liquiditätsprobleme) ob wir bei der ÖGK bzw. beim Finanzamt eine Ratenzahlung beantragen sollen bis zum 21.06.2021!

Koll & Partner

Steuerberatung

Tel. 050/256-55 | Fax -533 | FN 352543x LG Korneuburg | DVR 0431257

KOLL& PARTNER Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftstreuhandges.m.b.H.& Co KG

Hollabrunn | Stockerau | Gänserndorf | Tulln | www.koll-partner.at

                                                       

 

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns für all Ihre Steuerfragen!

+43 (0) 50 256 55 officesteuerviertel.at
Zum Seitenanfang