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Aktuelles zum Thema Arbeitsrecht

Hier eine Aufstellung zum Thema Arbeitsrecht inkl. der gesetzlichen Bestimmungen, Entgeltfortzahlungsverpflichtung und Anmerkungen (vgl. www.aktuelles-arbeitsrecht.at)

Arbeitsverhinderungen:

Erkrankung des Arbeitnehmers

Entgeltfortzahlung:
ja

Gesetzliche Bestimmung:
§ 8 Abs. 1 AngG., § 2 Abs. 1 EFZG

Zuschuss / Kostenersatz:
Zuschuss für EFZ (AUVA)

Gesetzliche Bestimmung:
§ 53b ASVG

Anmerkung:

Quarantäne des Arbeitnehmers

Entgeltfortzahlung:
ja

Gesetzliche Bestimmung:
§§ 20, 32 Abs. 1 iVm Abs. 3 Epidemiegesetz

Zuschuss / Kostenersatz:
ja, Ersatzanspruch (Bruttobezug samt DG-Anteil zur SV)

Gesetzliche Bestimmung:
§ 32 Abs. 1 iVm Abs. 3 Epidemiegesetz

Anmerkung:
Antrag innerhalb von 6 Wochen ab Beendigung der Maßnahme bei Bezirksverwaltungsbehörde

Betreuung eines erkrankten Kindes

Entgeltfortzahlung:
ja

Gesetzliche Bestimmung:
§ 16 UrlG

Zuschuss / Kostenersatz:
nein

Gesetzliche Bestimmung:

Anmerkung:
Ggf. auch pers. Dienstverhinderung (wenn keine Zustimmung des Arbeitgebers)

Betreuung eines Kindes wegen Kindergarten- oder Schulschließung („Sonderbetreuungsfreistellung“)

Entgeltfortzahlung:
ja

Gesetzliche Bestimmung:
§ 18b AVRAG

Zuschuss / Kostenersatz:
1/3 der Lohnkosten (regelmäßiges Entgelt)

Gesetzliche Bestimmung:
§ 18b AVRAG

Anmerkung:
Antrag innerhalb von 6 Wochen ab Beendigung der Maßnahme bei Abgabenbehörde

Arbeitsverhinderung wegen Verkehrsbehinderung aufgrund von Quarantänemaßnahmen

Entgeltfortzahlung:
ja

Gesetzliche Bestimmung:
§§ 24, 32 Abs. 1 iVm Abs. 3 Epidemiegesetz

Zuschuss / Kostenersatz:
ja

Gesetzliche Bestimmung:
§ 32 Abs. 1 iVm Abs. 3 Epidemiegesetz

Anmerkung:
Nur bei behördlich (Magistrat, Bezirkshauptmannschaft) veranlasster Quarantäne (§ 24)

Betriebsschließung wegen Maßnahme nach COVID-19-Maßnahmengesetz

Entgeltfortzahlung:
ja?

Gesetzliche Bestimmung:
§ 1 COVID-19-Maßnahmengesetz, § 1155 ABGB?

Zuschuss / Kostenersatz:
Nicht nach dem Epidemiegesetz, sonstiger Kostenersatz derzeit offen

Gesetzliche Bestimmung:

Anmerkung:
Höhere Gewalt?

Betriebsschließung wegen Auftragmangels / Arbeitnehmermangels

Entgeltfortzahlung:
ja

Gesetzliche Bestimmung:
§ 1155 ABGB

Zuschuss / Kostenersatz:
nein

Gesetzliche Bestimmung:

Anmerkung:
Gegebenenfalls Ersatz für EPU/Familien-unternehmen

Unterlassung der Arbeitsleistung ohne Grund (z. B. Handelsmitarbeiter aus Angst vor Ansteckung)

Entgeltfortzahlung:
nein

Gesetzliche Bestimmung:

Zuschuss / Kostenersatz:

Gesetzliche Bestimmung:

Anmerkung:

„Corona-Kurzarbeit“, zeitweise Arbeitszeit von 0 % möglich (wenn im Kurzarbeitszeitraum mind. 10 %) LINK zu Informationen (wko)

Entgeltfortzahlung:
ja

Gesetzliche Bestimmung:
§ 37b AMSG, RL zur „Corona-Kurzarbeit“

Zuschuss / Kostenersatz:
ja

Gesetzliche Bestimmung:
§ 37b AMSG, RL zur „Corona-Kurzarbeit“

Anmerkung:
Vereinfachtes Verfahren, kürzere Bearbeitungsdauer. Höhe der Beihilfe des AMS gestaffelt nach Bruttobezug

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