Arbeitslosengeld und Mindestsicherung
Arbeitslosengeld
Wie wird Ihr Arbeitslosengeld berechnet? Das Arbeitslosengeld setzt sich zusammen aus dem Grundbetrag, eventuell einem Ergänzungsbetrag und eventuell Familienzuschlägen.
Sie wollen wissen, wie hoch Ihr oder das Arbeitslosengeld Ihrer Mitarbeiter ist? Dann hilft Ihnen der auf der AMS-Seite als Link angegebene Online-Rechner.
Mindestsicherung
Die Basisleistung (Bemessungsgrundlage) für eine alleinlebende Person beträgt maximal 917 Euro. Die Länder haben nach dem neuen Grundsatzgesetz die Möglichkeit, diese Leistung um 30 Prozent (also rund 275 Euro) auf rund 1.193 Euro für die Deckung der Wohnkosten zu erhöhen. Bei der Inanspruchnahme der Wohnkostenpauschale können so insgesamt rund 642 Euro (also 30 Prozent Erhöhung der Basisleistung im Ausmaß von 275 Euro plus 367 Euro als 40-prozentiger Anteil an der Basisleistung) als Sachleistung gewährt werden. Darüber hinaus ist eine Härtefallklausel vorgesehen, die es den Ländern erlaubt, im Einzelfall weitere Sachleistungen zuzuerkennen (z. B. für den Ausgleich von Mietzinsrückständen bei einer kaputten Waschmaschine, etc.).
Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz sieht zudem eine sog. „Deckelungsbestimmung” vor. Danach soll die Summe der Geldleistungen von Erwachsenen in einer Haushaltsgemeinschaft 175 % des Nettoausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinlebende nicht überschreiten. Das wären im Jahr 2020 rund 1.605 Euro.