Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Corona Familienhärteausgleich

Ab 15. April 2020 kann eine Unterstützung aus dem Corona-Familienhärteausgleich („Corona-Familienhärtefonds“) beantragt werden.

Voraussetzungen

  1. Grundvoraussetzung ist, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat und dass zum Stichtag 28.02.2020 für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfe bezogen wurde.
  2. Für unselbstständig Erwerbstätige:
    Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil, der am 28.02.2020 beschäftigt war, hat aufgrund der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verloren oder wurde in Corona-Kurzarbeit gemeldet.
    Für selbstständig Erwerbstätige:
    Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil ist aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Notsituation geraten und zählt zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ.
  3. Das aktuelle Einkommen der Familie darf folgende Grenzen gestaffelt nach Haushaltsgröße nicht überschreiten.
  • Einelternhaushalt + 1 Kind 1.600,00 €
  • Einelternhaushalt + 2 Kinder 2.000,00 €
  • Einelternhaushalt + mehr Kinder 2.800,00 €
  • Paar + 1 Kind 2.400,00 €
  • Paar + 2 Kinder 2.800,00 €
  • Paar + mehr Kinder 3.600,00 €

Art und Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendung ist nicht rückzahlbar. Zur Ermittlung der Höhe der Zuwendung wird als Basis ein Familienfaktor errechnet, der aus der Zusammensetzung der im gemeinsamen Haushalt lebenden Familie gebildet wird – Faktor 1 für den/die Antragsteller/in Faktor 0,6 für den zweiten Elternteil, 0,4 für alle Kinder unter 10 Jahren, Faktor 0,6 für alle Kinder zwischen 10 und 15 Jahren, Faktor 0,8 für alle Kinder über 15. Dieser Familienfaktor wird mit 300 multipliziert und ergibt die monatliche Zuwendung pro Monat für die jeweilige Familie, maximal jedoch 1.200 € pro Monat.

Antragstellung

Der Antrag erfolgt per E-Mail an corona-hilfe(at)bmafj.gv.at und muss Folgendes enthalten:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular (Download unter https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/Corona-Familienhaerteausgleich.html)
  • Kopie (Foto) der Bankkarte des Kontos, das als Überweisungskonto im Antrag genannt wird
  • Bei unselbstständig Erwerbstätigen: Einkommensbeleg per 28.02.2020 und entweder ein Beleg der AMS-Leistung oder über die Höhe des Corona-Kurzarbeitsentgelts
  • Bei selbstständig Erwerbstätigen: Einkommensteuerbescheid 2017 und ein Nachweis darüber, dass der/die Antragsteller/in zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ zählt sowie eine Bestätigung der Höhe der Zuwendung
  • allfällige weitere Einkommensbelege der Familie (des Partners oder der Partnerin)

Alle Beilagen in gut lesbarer Qualität im JPG-Hochformat oder als PDF anschließen!

Sollten Sie keinen Drucker zur Verfügung haben, können Sie das Antragsformular ausfüllen, abspeichern und unter Anschluss einer Ausweiskopie (Foto von Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) mit den übrigen Unterlagen in einer E-Mail senden.

In Ausnahmefällen können Anträge auch per Post geschickt werden:

Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend, Abt. II/4

Untere Donaustraße 13-15

1020 Wien.

(Quelle: https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/Corona-Familienhaerteausgleich.html)

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns für all Ihre Steuerfragen!

+43 (0) 50 256 55 officesteuerviertel.at
Zum Seitenanfang