Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil, der am 28.02.2020 beschäftigt war, hat aufgrund der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verloren oder wurde in Corona-Kurzarbeit gemeldet.
Für selbstständig Erwerbstätige:
Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil ist aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Notsituation geraten und zählt zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ.
Die Zuwendung ist nicht rückzahlbar. Zur Ermittlung der Höhe der Zuwendung wird als Basis ein Familienfaktor errechnet, der aus der Zusammensetzung der im gemeinsamen Haushalt lebenden Familie gebildet wird – Faktor 1 für den/die Antragsteller/in Faktor 0,6 für den zweiten Elternteil, 0,4 für alle Kinder unter 10 Jahren, Faktor 0,6 für alle Kinder zwischen 10 und 15 Jahren, Faktor 0,8 für alle Kinder über 15. Dieser Familienfaktor wird mit 300 multipliziert und ergibt die monatliche Zuwendung pro Monat für die jeweilige Familie, maximal jedoch 1.200 € pro Monat.
Der Antrag erfolgt per E-Mail an corona-hilfe(at)bmafj.gv.at und muss Folgendes enthalten:
Alle Beilagen in gut lesbarer Qualität im JPG-Hochformat oder als PDF anschließen!
Sollten Sie keinen Drucker zur Verfügung haben, können Sie das Antragsformular ausfüllen, abspeichern und unter Anschluss einer Ausweiskopie (Foto von Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) mit den übrigen Unterlagen in einer E-Mail senden.
In Ausnahmefällen können Anträge auch per Post geschickt werden:
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend, Abt. II/4
Untere Donaustraße 13-15
1020 Wien.
(Quelle: https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/Corona-Familienhaerteausgleich.html)