a) Erlösabgrenzungen
b) Nebeneinkünfte
c) Kosten für verderbliche Waren oder saisonaler Waren bei Wertverlust von mind. 50%
Wir beantragen den Fixkostenzuschuss 800.000 sehr gerne für Sie. Hierfür werden die herkömmlichen Stundensätzen in Rechnung gestellt.
Der Fixkostenzuschuss muss bei Einhaltung aller Förderbedingungen nicht zurückgezahlt werden. Da bis zum 30.06.2021 jedoch nur 80% des errechneten/geschätzten Fixkostenzuschusses ausbezahlt werden und im Zeitraum 01.07.-31.12.2021 die Endabrechnung stattzufinden hat, kann es hier zu Rückforderungen kommen, wenn die Endabrechnung zu einem niedrigen Wert führt als jener der ausbezahlt wurde.
Lassen Sie uns alle gesetzlichen Möglichkeiten ausreizen, die Zuschüsse können Sie sicher gut brauchen.