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Fixkostenzuschuss 800.000

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie über die Möglichkeit der Beantragung des Fixkostenzuschusses für Ihr Unternehmen informieren. Der Fixkostenzuschuss kann ab einem Umsatzrückgang von mindestens 30% in einem Monat für bis zu 10 Betrachtungszeiträume im Zeitraum von 16. September 2020 bis längstens 30. Juni 2021 beantragt werden.

Da der Fixkostenzuschuss bis zum 30.06.2021 beantragt werden kann ist es zwingend notwendig, dass Sie uns Ihre Schätzungen betreffend der (erwarteten) Umsatzrückgänge bekanntgeben.

Der Zuschuss kann sich durch folgende Faktoren erhöhen oder vermindern:
a) Erlösabgrenzungen
b) Nebeneinkünfte
c) Kosten für verderbliche Waren oder saisonaler Waren bei Wertverlust von mind. 50%

Wir beantragen den Fixkostenzuschuss 800.000 sehr gerne für Sie. Hierfür werden die herkömmlichen Stundensätzen in Rechnung gestellt.

Der Fixkostenzuschuss muss bei Einhaltung aller Förderbedingungen nicht zurückgezahlt werden. Da bis zum 30.06.2021 jedoch nur 80% des errechneten/geschätzten Fixkostenzuschusses ausbezahlt werden und im Zeitraum 01.07.-31.12.2021 die Endabrechnung stattzufinden hat, kann es hier zu Rückforderungen kommen, wenn die Endabrechnung zu einem niedrigen Wert führt als jener der ausbezahlt wurde.

Lassen Sie uns alle gesetzlichen Möglichkeiten ausreizen, die Zuschüsse können Sie sicher gut brauchen.

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns für all Ihre Steuerfragen!

+43 (0) 50 256 55 officesteuerviertel.at
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