mit aktiver Gewerbeberechtigung,
und die an einem Standort in Niederösterreich in qualitätsverbessernde Hygienemaßnahmen investieren.
Fördergegenstand sind Investitionen und Hygienemaßnahmen als Schutzmaßnahme gegen
Infektionen (z. B. Anschaffung von Desinfektionssäulen, berührungslose Spender zur
Handdesinfektion mit Abfallbehälter, Gesichtsvisiere, MNS-Masken, Glas- oder Plexiglaswände
(„Spuckschutz“), Desinfektionsmittel, berührungslose Armaturen, einzelverpackter Ersatz für
Menagen, etc.).
Die Antragstellung erfolgt bei der Wirtschaftskammer Niederösterreich bzw. beim
Landesverband für Urlaub am Bauernhof und Privatzimmervermietung in Niederösterreich.
Wie immer. first-come, first serve…
Das verfügbare Budget ist durch den Fonds festzulegen, die Anträge werden in der Reihenfolge
des Einlangens behandelt.
Die Einreichfrist endet, wenn das für den Call vorgesehene Budget ausgeschöpft ist, spätestens
aber am 31.12.2020.
(Quelle: https://www.wko.at/branchen/noe/tourismus-freizeitwirtschaft/gastronomie/foerdcall-gastgeber-hygienemassnahmen.html)