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Fristerstreckung für die Abgabe der Erhebungsformulare zur Leistungs- und Strukturstatistik bei der Statistik Austria bis Jahresende möglich

Die von der Bundesanstalt Statistik Österreich bereitgestellten Erhebungsformulare für die Leistungs- und Strukturstatistik sind grundsätzlich bis zum 30. September für das Berichtsjahr 2020 der Bundesanstalt Statistik Österreich zu übermitteln (vgl. dazu § 8 Abs. 1 der Leistungs- und Strukturstatistikverordnung; www.ris.bka.gv.at).

Von der Bundesstatistik Austria haben wir die Information erhalten, dass von einzelnen Unternehmen (bzw. deren Vertretungen) jederzeit eine individuelle Fristverlängerung für die Fragebogenbeantwortung per E-Mail oder Telefon beantragt werden kann. Diese kann sich, ohne Angabe von Gründen, bis Ende des Jahres erstrecken und wird von den SachbearbeiterInnen der Statistik Austria (siehe diesbezüglich die Kontaktinformationen in den Erhebungsunterlagen) unter Angabe der Melderidentifikation jederzeit gerne entgegen genommen.

Kontaktdaten für Fristerstreckungen:
Mail: lse(at)statistik.gv.at
Tel.: +43 (1) 71128-7272
Fax: +43 (1) 71128-7775

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns für all Ihre Steuerfragen!

+43 (0) 50 256 55 officesteuerviertel.at
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