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Härtefall-Fonds: Sicherheitsnetz für Land-und Forstwirte

Sehr geehrte Klienten,

von Seiten der Landwirtschaftskammer wurden wir informiert, dass nun auch Landwirte mit speziellen Einkommensschwerpunkten Zugriff auf den Härtefallfonds erhalten werden.

Nachstehend werden die wesentlichsten Bestimmungen der Härtefallfondsrichtlinie für die Land- und Forstwirtschaft zusammengefasst:

Eine Beantragung von Mitteln aus dem Härtefallfonds ist ausschließlich für Betriebe mit folgenden Einkommensschwerpunkten möglich:

  • Wein- und Mostbuschenschankbetriebe
  • Betriebe mit Spezialkulturen im Wein-, Obst-, Garten- und Gemüsebau sowie mit Christbaumkulturen, die höhere Fremdarbeitskosten für die Anlage, Pflege und

Beerntung von Spezialkulturen zu tragen haben

  • Betriebe, die Privatzimmer oder im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbes Ferienwohnungen vermieten (Urlaub am Bauernhof)
  • Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt an die Gastronomie, Schulen und die Gemeinschaftsverpflegung sowie gärtnerische Produkte direkt an den Groß- und Einzelhandel vermarkten
  • Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten (z. B. Schule am Bauernhof, Seminarbäuerinnen)
  • Betriebe, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugten, dieses aber durch die Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Covid-19 nicht mehr zur Abholung kommt

Weiters muss der Betrieb von einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch COVID-19 betroffen sein, das bedeutet:

  • Von einem behördlichen angeordneten Betretungsverbot aufgrund von COVID-19 betroffen oder
  • Einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % zum Vergleichsmonat des Vorjahres oder
  • Eine Kostenerhöhung von mindestens 50 % zum Vergleichsmonat des Vorjahres bei Fremdarbeitskräften

Mit der Abwicklung wurde die Agrarmarkt Austria beauftragt – nähere Informationen (Richtlinie, Fragen-/ Antwortensammlung sowie die Online-Antragstellung) auf der AMA-Homepage unter www.ama.at.

Natürlich bieten wir Ihnen als Service an, dass wir dies für Sie erledigen; leider liegen die endgültigen Voraussetzungen für die Beantragung noch nicht vor, weshalb wir Ihnen diesbezüglich noch keinen Fixpreis nennen können. Aufgrund der derzeitigen Informationen gehen wir für die Beantragung betreffend Phase 1 von Kosten in Höhe von max. EUR 80,00 zuzüglich Umsatzsteuer aus.

Die Beantragung durch uns ist nur möglich, wenn Sie uns Ihre elektronischen eAMA Zugangsdaten zur Verfügung stellen (Klienten-/Betriebsnummer und PIN)

Wir bitten Sie um Rückmeldung, wenn wir die Beantragung für Sie erledigen sollen und bitte in dieser E-Mail um Übermittlung von

  • IBAN, BIC auf den der Zuschuss ausbezahlt werden soll sowie
  • Genauer Betriebszweig
  • Mitarbeiteranzahl
  • Höhe Einheitswert
  • De-minimis Obergrenze wird durch diese Förderung nicht erreicht
  • Besteht ein privater oder beruflicher Versicherungsschutz zur Abdeckung von COVID-19 Auswirkungen

Es sind für alle anspruchsberechtigten Antragsteller ausreichend finanzielle Mittel reserviert. Die Anträge werden nach der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Härtefall-Fonds bringt einen Zuschuss, der auch später nicht zurückgezahlt werden muss und besteht aus zwei Phasen:

Phase 1 – Soforthilfe

  • Bei einem Einheitswert zwischen 1.500 und 10.000: Zuschuss von 500 Euro
  • Bei einem Einheitswert zwischen 10.000 und 150.000: Zuschuss von 1000 Euro

Phase 2 (Genaue Kriterien und Zeitpunkt sind seitens Regierung noch in Ausarbeitung):

  • Der Zuschuss wird max. 2.000 Euro pro Monat auf maximal 3 Monate betragen.
  • Der Zuschuss richtet sich nach der Höhe der Einkommenseinbuße.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen alles Gute und beste Gesundheit.

… wir schaffen das.

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns für all Ihre Steuerfragen!

+43 (0) 50 256 55 officesteuerviertel.at
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