Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Rechtmäßig selbstständiger Betreiber eines gewerblichen Unternehmens oder eines freien Berufes (egal ob Kammermitglied oder nicht)
- Unternehmensgründung bis 31.12.2019 – Zeitpunkt: Eintragung der Gewerbeberechtigung oder Aufnahme unternehmerische Tätigkeit
- Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
- Härtefall: Nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken oder behördlich angeordnetes Betretungsverbot oder Umsatzeinbruch von mindestens 50 % zum Vergleichsmonat des Vorjahres
- Obergrenze: Im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr darf Einkommen max. 80 % der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage betragen – wenn kein Einkommensteuerbescheid vorhanden, dann eigene Schätzung der Einkünfte
- Untergrenze: Pflichtversicherung in der Krankenversicherung – Einkünfte von zumindest 5.527,92 Euro p. a.
- Keine weiteren monatlichen Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze (460,66 Euro), z. B. aus Vermietung und Verpachtung
- Keine Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung
- Keine weiteren Barzahlungen von Gebietskörperschaften aufgrund von COVID-19
- Die Inanspruchnahme von Garantien und Kurzarbeit (für etwaige Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer bei Kleinstunternehmen) UND des Härtefallfonds ist ausdrücklich möglich.
- Keine kumulierte Inanspruchnahme von Härtefall-Fonds UND der mit 15 Milliarden Euro dotierten Notfallhilfe für betroffene Branchen – eine spätere Anrechnung ist möglich
- Kein Insolvenzverfahren anhängig und kein Reorganisierungsbedarf – die URG Kriterien (Eigenmittelquote weniger als 8 %, fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre) dürfen im vergangenen Wirtschaftsjahr nicht verletzt worden sein
Von einer Förderung ausgenommen sind Personen, die zum Antragszeitpunkt eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung oder aus der gesetzlichen Pensionsversicherung beziehen.
Welche Unterlagen sollte ich für die Beantragung vorbereiten?
Die Wirtschaftskammer wickelt die Förderungen für die Bundesregierung ab. Dafür werden einige Daten zur Identifikation des Förderwerbers gebraucht. Bitte halten Sie folgende Unterlagen für die Beantragung bereit:
- Haben Sie einen WKO-Benutzeraccount? Falls ja, geben Sie diesen beim Einstieg ins Formular an. Dann ersparen Sie sich das Ausfüllen einiger Daten. Sie können aber auch ohne WKO-Benutzeraccount einsteigen.
- Ihre persönliche Steuernummer
- Ihre KUR ODER GLN:
Die KUR ist Ihre Kennziffer des Unternehmensregisters. Sie finden diese im eigenen Account des Unternehmensserviceportals (USP). Nach dem Login im Unternehmensserviceportal klicken Sie im Block „Mein USP“ auf „Unternehmensdaten anzeigen“. Auch Ihre Global Location Number (GLN) finden Sie im Unternehmensserviceportal in Ihren Unternehmensdaten. Wirtschaftskammer-Mitglieder finden ihre GLN auch öffentlich unter: firmen.wko.at
Als Freier Dienstnehmer müssen Sie weder KUR noch GLN eintragen. - Halten Sie bitte auch Ihren gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein zur Identifikation bereit. Nachdem Sie den Antrag fertig ausgefüllt und abgeschickt haben, werden Sie eine Mail bekommen, in der Sie um diesen Identifikationsnachweis gebeten werden.
- Sind die Daten eingetragen, klicken Sie am Ende des Formulars auf “Einreichen”.
- Danach erhalten Sie ein Bestätigungs-E-Mail. Aber Achtung: Das ist noch keine Zusage für die Förderung.
- In dieser Mail erhalten Sie auch einen Link, wo Sie binnen 72 Stunden Ihren Identifikationsnachweis hochladen müssen. Andere Variante: Sie laden den unterschriebenen Antrag hoch.
Sobald die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung, und bei Erfüllen der Förderrichtlinien wird das Geld auf Ihr Konto überwiesen.
Gibt es weitere Unterstützungsleistungen des Bundes?
Ja. Die Republik Österreich wird weitere finanzielle Unterstützungsleistungen für durch COVID‑19 betroffene Unternehmen anbieten. Eine kumulierte Inanspruchnahme aus dem Härtefall-Fonds UND der 15 Milliarden Euro dotierten Notfallhilfe für betroffene Branchen ist nicht möglich. Es ist jedoch eine spätere Anrechnung möglich.
Die Republik Österreich wird zusätzlich auch einen Unterstützungsfonds für von COVID‑19 betroffene Künstler auflegen. Die Informationen werden vom zuständigen Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport bereitgestellt.
Hier geht es zu den Förderrichtlinien
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen alles Gute und beste Gesundheit.
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