Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Härtefallfonds Phase 3 Antragsstellung bis einschließlich 31. Oktober 2021 mittels Handy-Signatur

Aufgrund der zwingenden Antragsstellung mittels persönlicher Handy-Signatur ist es uns leider nicht mehr möglich Anträge in Ihrem Namen und Auftrag einzureichen. Aufgrund des beschränkten Zeitraums der Antragsstellung (bis 31.10.2021) bitte ich Sie um zeitgerechte Rückmeldung falls Sie noch keine Handy-Signatur haben und wir diese für Sie beim Finanzamt beantragen sollen. 

Hier zu den Details für den HÄRTEFALLFONDS, Phase 3:

  • Förderungswerber
    Ein-Personen- und Kleinstunternehmer, sowie erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert, bzw. in Versicherungen entsprechender Institutionen der Freien Berufe versichert sind, sowie freie Dienstnehmer nach § 4 Abs. 4 ASVG.
    Voraussetzung ist u.a. die wirtschaftliche Betroffenheit durch die Corona-Krise im beantragten Betrachtungszeitraum (laufende Kosten können nicht gedeckt werden; oder Umsatzeinbruch mindestens 50 %; oder behördliches Betretungsverbot).
  • Förderungszweck

    Unterstützung von Kleinstunternehmern, die besonders von der Corona-Krise betroffen sind.
  • Förderungsgegenstand
    Bemessungsgrundlage ist der Nettoeinkommensentgang unter Berücksichtigung der Umsatzrentabilität.
  • Ausschlussgrund
    Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung; Non-Profit-Organisationen. Unternehmensgründung nach 31.10.2020.
    Land- und Forstwirte, sowie Privatzimmervermieter beantragen bei der Agrarmarkt Austria (AMA).
  • Art und Ausmaß der Förderung
    Zuschuss, der jeweils für einen monatlichen Betrachtungszeitraum beantragt wird, nämlich für Juli, August und/oder September 2021.
    Zuschuss auf Basis des Nettoeinkommensentgangs von bis zu 2.000 €. Die Mindestförderung beträgt 600 €.
  • Anmerkung
    Bestimmte andere Corona-Unterstützungen schließen die Beantragung aus. Kumulierung mit Umsatzersatz, Fixkostenzuschuss, Ausfallsbonus, staatliche Garantien, Kurzarbeitsbeihilfe, Familienhärteausgleichsfonds, und bestimmte Leistungen für Künstler sind möglich.
  • Einreichung
    Bei der Wirtschaftskammer Österreich: Infos und Beantragung. Für die Antragstellung ist eine persönliche Handy-Signatur erforderlich.
    Land- und Forstwirtschaft, Privatzimmervermieter: AMA

Richtlinientext als PDF

Richtlinie Phase 3 (Abwicklung WKÖ)
Richtlinien AMA

(vgl.https://www.wko.at/service/foerderungen/haertefallfonds.html)

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns für all Ihre Steuerfragen!

+43 (0) 50 256 55 officesteuerviertel.at
Zum Seitenanfang