Ein-Personen- und Kleinstunternehmer, sowie erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert, bzw. in Versicherungen entsprechender Institutionen der Freien Berufe versichert sind, sowie freie Dienstnehmer nach § 4 Abs. 4 ASVG. Voraussetzung ist u.a. die wirtschaftliche Betroffenheit durch die Corona-Krise im beantragten Betrachtungszeitraum (laufende Kosten können nicht gedeckt werden; oder Umsatzeinbruch mindestens 50 %; oder behördliches Betretungsverbot).
Förderungszweck
Unterstützung von Kleinstunternehmern, die besonders von der Corona-Krise betroffen sind.
Förderungsgegenstand Bemessungsgrundlage ist der Nettoeinkommensentgang unter Berücksichtigung der Umsatzrentabilität.
Ausschlussgrund Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung; Non-Profit-Organisationen. Unternehmensgründung nach 31.10.2020. Land- und Forstwirte, sowie Privatzimmervermieter beantragen bei der Agrarmarkt Austria (AMA).
Art und Ausmaß der Förderung Zuschuss, der jeweils für einen monatlichen Betrachtungszeitraum beantragt wird, nämlich für Juli, August und/oder September 2021. Zuschuss auf Basis des Nettoeinkommensentgangs von bis zu 2.000 €. Die Mindestförderung beträgt 600 €.
Anmerkung Bestimmte andere Corona-Unterstützungen schließen die Beantragung aus. Kumulierung mit Umsatzersatz, Fixkostenzuschuss, Ausfallsbonus, staatliche Garantien, Kurzarbeitsbeihilfe, Familienhärteausgleichsfonds, und bestimmte Leistungen für Künstler sind möglich.
Einreichung Bei der Wirtschaftskammer Österreich: Infos und Beantragung. Für die Antragstellung ist eine persönliche Handy-Signatur erforderlich. Land- und Forstwirtschaft, Privatzimmervermieter: AMA