FA Feldkirch
DST Vorarlberg
AT63 0100 0000 0557 4988
FA Neunkirchen Wr. Neustadt FA St. Pölten Lilienfeld
DST Niederösterreich Mitte
AT08 0100 0000 0550 4295
FA Gänserndorf Mistelbach
FA Hollabrunn Korneuburg Tulln
DST Weinviertel
AT28 0100 0000 0550 4226
FA Bruck Leoben Mürzzuschlag FA Graz Umgebung
DST Steiermark Mitte
AT38 0100 0000 0553 4698
FA Wien 4/5/10
FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg
DST Wien 4/5/9/10/18/19 Klosterneuburg
AT31 0100 0000 0550 4075
Bis dato hat die BAWAG P.S.K. diese Überweisungen trotzdem entgegengenommen und dem jeweiligen korrekten Konto gutgeschrieben.Das Bundesministerium für Finanzen weist darauf hin, dass noch immer eine nicht unerhebliche Anzahl von Überweisungen an das alte „Finanzamts-Konto“ durchgeführt werden.
Ab 30. September 2021 werden Überweisungen auf die „alte Kontonummer/auf den alten IBAN“ von der BAWAG P.S.K. nicht mehr angenommen, sondern an den Auftraggeber (Zahlungspflichtigen) zurücküberwiesen.
Bitte kontrollieren Sie Überweisungen, Überweisungsvorlagen und Daueraufträge vor Ihrer nächsten Überweisung an die entsprechende Dienststelle des Finanzamts Österreichs und verwenden Sie den aktuell gültigen IBAN.
Sie vermeiden damit unnötige Rücküberweisungen, Säumniszuschläge und Mahnspesen.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bmf.gv.at/services/aemter-behoerden/faoe.html