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Information zur rückwirkenden Beantragung von Kurzarbeit

Soeben hat uns das AMS informiert, dass eine rückwirkende Antragstellung für Covid-19-Kurzarbeits-Projekte mit Beginn im Monat März nur mehr bis 20. April 2020, 24.00 Uhr, möglich ist. Ab 21. April 2020 können nur Beihilfenbegehren eingebracht werden, die sich auf einen Kurzarbeitszeitraum ab 1. April 2020 beziehen: https://www.ams.at/unternehmen

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+43 (0) 50 256 55 officesteuerviertel.at
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