Keine Außerbetriebnahme der Registrierkasse bei vorübergehender Betriebsschließung
Aufgrund der durch das Corona-Virus verursachten (vorübergehenden) Betriebsschließungen haben sich auch im Zusammenhang mit dem Betrieb der Registrierkasse Fragen ergeben. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat dazu nun informiert, dass bei (vorübergehenden) Betriebsschließungen aufgrund des Corona-Virus die Registrierkassen nicht außer Betrieb zu nehmen sind (so wie auch bei Urlaub oder Saisonbetrieb).
Unter anderem würde das Anmeldeprozedere über FinanzOnline und die Startbelegprüfung bei der Wiederinbetriebnahme der Registrierkassen einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen.