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Ruhig und besonnen entscheiden, danach konsequent dranbleiben

Was Sie von Ihrer Seite machen können:

1. Sollte Ihr Betrieb aufgrund der Corona-Maßnahmen sie zeitlich weniger fordern, so ist dies wunderbarer Zeitpunkt, um Rechnungen zu schreiben oder Belege zu sortieren.

2. Buchhaltungsunterlagen können Sie uns bis auf Weiteres gerne kontaktlos vorbeibringen. Unsere Kanzlei ist wie üblich von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 bis 17 Uhr und an Freitagen von 8 bis 13 Uhr besetzt. Wir halten Distanz und schenken Ihnen dafür ein Lächeln, oder Sie nutzen unsere Beleg-Upload-Plattform logisth.AI (bitte bei Interesse um eine kurze Mail an save.tax(at)koll-partner.at)

3. Sammeln Sie Unterlagen über Ihren (tatsächlichen) Umsatzrückgang (z. B. welche Aufträge mit welchem Umsatz wurden storniert). Wir wissen noch nicht, anhand welcher Kriterien die Förderungen berechnet werden. Lieber mehr Informationen sammeln als zu wenig …

4. Wenn Sie vor Ihrer Selbstständigkeit in einem Dienstverhältnis beschäftigt waren und derzeit überlegen, ob die Arbeitslosenmeldung für Sie Sinn machen könnte: Klären Sie mit dem AMS per E-Mail ab, ob (und, wie lange) Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns für all Ihre Steuerfragen!

+43 (0) 50 256 55 officesteuerviertel.at
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