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Sonderregelungen aufgrund Coronavirus bei Gesundheitskasse, Finanzamt, Versicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS früher SVA)vorsorge

Die Situation – sowohl gesundheitlich als auch wirtschaftlich – hat sich im Zusammenhang mit dem Coronavirus in der letzten Zeit dramatisch verändert.

Heute (14.03.2020) hat die Bundesregierung ein 4 Mrd. Soforthilfepaket vorgestellt und die Erhaltung der Liquidität und Zahlungsfähigkeit der Unternehmen als wichtige Zielsetzung festgehalten. Naturgemäß liegen die Details dazu noch nicht vor, die entsprechenden Erlasse und Anträge sollen rasch ausgearbeitet werden.

Aufgrund der Sonderregelungen gibt es vereinfachte Möglichkeiten, insbesondere Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2020 herab bzw. mit null Euro festsetzen zu lassen bzw. die Abgabenentrichtung mittels Stundung und/oder Entrichtung in Raten zu beantragen. Weiter ist es möglich, die beim Finanzamt anzuregen, dass von der Festsetzung von Säumniszuschläge sowie Stundungszinsen abgesehen ist.  Dies jedoch nur in dem begründeten Fall, dass eine konkrete Betroffenheit von den Auswirkungen der Maßnahmen im Zusammenhang mit der SARS-VoC-2-Virus Infektion (Ertragseinbußen, Liquiditätsengpass) einhergeht. Weiters besteht für alle SVS-Versicherten die mit finanziellen Einbußen rechnen oder durch Erkrankung, Quarantäne bzw. Betriebsschließungen betroffen sind die Stundung oder Ratenzahlung der Beiträge sowie die Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage inkl. gänzlichem bzw. teilweiser Nachricht von Verzugszinsen zu beantragen. Auch bei der österreichischen Gesundheitskasse (vormals Gebietskrankenkasse) ist es möglich, bei kurzfristigen Liquiditätsengpässen aufgrund von Auswirkungen durch den Corona-Virus die Möglichkeit von Zahlungserleichterungen (Raten, Stundungen) zu beantragen. Ebenfalls möglich ist das Aussetzen von Exekutions- oder Insolvenzanträgen sowie eine Nachsicht bei Säumniszuschlägen, wenn die Beitragsschuld bzw. Säumnis in Zusammenhang mit Auswirkungen des Corona-Virus auf die Liquidität des Dienstgebers stehen.

Uns ist bewusst, dass es in vielen Bereichen derzeit mehr Fragen als Antworten gibt. Wir bemühen uns rasch die entsprechenden Klärungen herbeizuführen und diese zu verlautbaren.

Sehr gerne stehen wir Ihnen auch persönlich – vermutlich telefonisch oder per E-Mail – zur Verfügung, um die Intension dieses Maßnahmenpakets und der allgemeinen Empfehlungen Folge zu leisten, um der Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken bzw. die Ausbreitungsgeschwindigkeit zu reduzieren.

Wir halten Sie informiert.

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns für all Ihre Steuerfragen!

+43 (0) 50 256 55 officesteuerviertel.at
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