hiermit möchten wir Sie erneut über die erweiterte Möglichkeit der Beantragung des Umsatzersatzes für derzeit aufgrund der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung geschlossene bzw. teilweise geschlossene Unternehmen informieren.
Folgende Eckpunkte gibt es zu beachten:
Handel mit Kraftwagen <=3,5t | 20% |
Handel mit Kraftwagen >3,5t | 20% |
Einzelhandel - Kraftwagenteile und -zubehör | 20% |
Handel und Reparatur v. Krafträdern | 20% |
Einzelhandel - Telekommunikationsgeräte | 20% |
Einzelhandel - Unterhaltungselektronik | 20% |
Einzelhandel - Elektr. Haushaltsgeräte | 20% |
Einzelhandel - Möbel und Einrichtungsgegenstände | 20% |
Sonst. Einzelhandel mit Waren verschiedener Art | 40% |
Einzelhandel - Datenverarbeitungsgeräte | 40% |
Einzelhandel - Textilien | 40% |
Einzelhandel - Metallwaren und Baubedarf | 40% |
Einzelhandel - Vorhänge, Teppiche und Tapeten | 40% |
Einzelhandel - Bücher | 40% |
Einzelhandel - Zeitschriften und Bürobedarf | 40% |
Einzelhandel - Bespielte Ton- und Bildträger | 40% |
Einzelhandel - Fahrräder und Sportartikel | 40% |
Einzelhandel - Spielwaren | 40% |
Einzelhandel - Körperpflegemittel | 40% |
Einzelhandel - Uhren und Schmuck | 40% |
Sonst. Einzelhandel in Verkaufsräumen | 40% |
Einzelhandel - Antiquitäten und Gebrauchtwaren | 40% |
Einzelhandel - Sonst. Güter an Verkaufsständen | 40% |
Einzelhandel - Bekleidung | 60% |
Einzelhandel - Schuhe und Lederwaren | 60% |
Einzelhandel - Blumen, Pflanzen und lebende Tiere | 60% |
Einzelhandel - Bekleidung an Verkaufsständen | 60% |
Den Umsatzersatz können derzeit nur DIREKT betroffene Unternehmen beantragen.
Laut Medienberichten sollen Unterstützungen für INDIREKT betroffene Unternehmen/Branchen in den nächsten Tagen folgen.
Für die Beauftragung zur Einreichung des Antrages benötigen wir von Ihnen lediglich:
Sofern Sie mit der Beauftragung keine dieser Daten übermitteln, gehen wir von keinen zu berücksichtigenden Haftungen bzw. Garantiesummen sowie einem 100% direkt betroffenen Umsatz aus!
Detaillierte Informationen zum Umsatzersatz finden Sie unter www.koll-partner.at/blog/ . Lassen Sie uns alle gesetzlichen Möglichkeiten ausreizen, die Zuschüsse können Sie sicher gut brauchen.
Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Koll&Partner