Versandhandelsreglung NEU ab 01.07.2021
Sehr geehrter KlientInnen,
mit 01.07.2021 kommt es zu einer grundlegenden Umstellung beim innergemeinschaftlichen Versandhandel. Die bisher geltende Lieferschwelle wird abgeschafft, damit sind ab diesem Zeitpunkt innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze (an Privatpersonen im EU-Raum) grundsätzlich im Bestimmungsland zu versteuern.
Die in anderen EU-Mitgliedstaaten zu entrichtende Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze kann über den so genannten EU-One-Stop Shop (EU-OSS) in nur einem EU-Mitgliedstaat erklärt werden. Dieser wird über die FinanzOnline Plattform erreichbar sein. Die Details dazu finden Sie bitte in der beiliegenden Information.
Kurz zusammengefasst:
- Lieferungen an EU-Unternehmer mit gültiger UID-Nummer -> keine Änderung, weiterhin unter den entsprechenden Voraussetzungen (insbesondere gültige UID-Nummer der Kunden) steuerfrei in Österreich
- Lieferungen an Private in andern EU-Ländern -> Achtung ab 1.7.2021 kommt es hier zu der Änderungen. Sie müssen sich künftig nicht in jedem einzelnen EU-Land registrieren, sondern 1x in Österreich und von dort aus wird (über FinanzOnline) alles gemeldet.
- Leistungen an EU-Unternehmer -> keine Änderung, weiterhin unter den entsprechenden Voraussetzungen (insbesondere gültige UID-Nummer der Kunden) nicht umsatzsteuerbar in Österreich
- Leistungen an Private -> grundsätzlich keine Änderung (wie bisher ist zu prüfen, ob Umsatzsteuer in Österreich oder im Empfängerstaat anfällt). Sollten Sie gemeinsam mit Lieferungen an Private die neue Lieferschwelle überschreiten, sind auch sonstige Leistungen über EU-OSS zu melden.
- Somit: Wenn Sie regelmäßig bzw. pro Jahr über EUR 10.000,00 an Private in der EU Waren liefern, oder auf elektronischem Weg Dienstleistungen, Telekom- und rundfunkdienstleistungen) erbringen nehmen Sie unbedingt ehestmöglich mit uns Kontakt auf.