(keine Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft; hier gibt es einen entsprechenden Pendanten.)
Unterstützt werden Betriebsmittelfinanzierungen (z. B. Wareneinkäufe, Personalkosten) sowie Finanzierungen für die Stundung von bestehenden Kreditlinien an gesunde Unternehmen, die aufgrund der gegenwärtigen „Coronavirus-Krise“ über keine oder nicht ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebes verfügen bzw. deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftragsausfälle oder Marktänderungen beeinträchtigt ist.
Keine Kreditsicherheiten erforderlich (auch keine persönliche Haftung der Eigentümerinnen bzw. Eigentümer des Unternehmens)
Die Maßnahme darf nicht zu einer bloßen Umschuldung führen, sondern muss der Sicherung und Erweiterung der Liquidität dienen.
Der Antrag wird durch die finanzierende Bank bei der aws eingereicht.
(Quelle: www.aws.at)
Nur wirtschaftliche, gesunde, operativ tätige Unternehmen auf KMU-Basis (keine Besitz-/Beteiligungsgesellschaften, Vermietung/Verpachtung und Bauträger) können Anträge bei den Garantiestellen einbringen, welche nicht den URG-Kriterien unterliegen (es müssen lt. URG beide Kriterien für einen Default vorliegen, nämlich EK-Quote unter 8 % und Schuldentilgungsdauer über 15 Jahre auf Basis der zuletzt endgültigen wirtschaftlichen Zahlen zumindest per Bilanzstichtag 31.12.2018 bzw. auch jünger bei unterjährigen Bilanzstichtagen). Ein Kriterium darf ausfallen, wenn das andere trotzdem erfüllt werden kann (Bestimmung entweder/oder).
Der indikativer Liquiditätsbedarf ist anhand von tatsächlich in den nächsten 6 Monaten anstehenden Fixbelastungen für das Unternehmen zu plausibilisieren, welche nicht über die sonstigen Maßnahmenschienen (Steuerstundungen, Kurzarbeit, Härtefonds etc.) zur Gänze oder teilweise abgefedert werden können. Unter Liquiditätsbedarf der max. 6-monatigen Betrachtung kann somit subsumiert werden, z. B. ausstehende Zahlungen an den Lieferanten aufgrund von bereits getätigten Warenlieferungen, Rückzahlung von Anzahlungen an Auftraggeber, Mietbelastungen (falls keine Mietstundungen möglich sind) Energie/Transportkosten (unter Berücksichtigung eines sehr eingeschränkten Geschäftsumfanges), aber auch anstehende kommerzielle Kredittilgungen (keine Privatkredittilgungen) innerhalb der nächsten 6 Monate (falls es hier keine Möglichkeit gibt, z. B. bei bereits garantierten Finanzierungen im Einklang mit den Garantiebestimmungen zu stunden).
Als Anhaltspunkt kann z. B. die Aufwandspositionen des letzten Wirtschaftsjahres zuzüglich Umsatzsteuer über einen Betrachtungszeitraum des Liquiditätsbedarfes von 6 Monaten berechnet unter Berücksichtigung der zukünftigen aktuellen Ausgangslage herangezogen werden.